Programm zur Förderung von Kleinkonzerten
Die ersten Konzerte von Nachwuchskünstler*innen – gerade außerhalb ihrer Heimatregion – finden in sogenannten „Grassroots Venues“ statt. So heißen in Großbritannien Clubs, die Newcomer*innen eine Bühne bieten. Da zu solchen Kleinkonzerten oft weniger als 100 Besucher*innen kommen, können die Clubbetreiber*innen den Künstler*innen kaum Reisekosten oder Gagen zahlen. Für viele Newcomer*innen sind diese „Grassroots“-Auftritte – vor einem unbekannten und kleineren Publikum – jedoch essenziell, um eine aussagekräftige Bühnenpräsenz zu entwickeln. Mit dem neuen Förderprogramm Live 100 der Initiative Musik sollen daher Anreize für mehr Nachwuchskonzerte sowie experimentelle Formate geschaffen werden. Es ist ein gemeinsames Projekt mit der LiveKomm. Clubbetreiber*innen können sich bis zu 48 Kleinkonzerten pro Jahr fördern lassen. Für jede dieser Veranstaltungen gehen 100 Euro als Gagenanteil an die auftretenden Künstler*innen/Bands und 100 Euro an den Club.
Corona-Anpassungen Live 100
Auch während der aktuellen Ausnahmesituation soll das Programm Live 100 kleine und mittelgroße Musikclubs, den künstlerischen Nachwuchs und die kulturelle Vielfalt unterstützen und sichern. Um dies zu gewährleisten wurden die Bedingungen zur Förderung im Programm angepasst.
Fristen: Der Projektzeitraum für die Durchführung der Grassroot-Konzerte wird um zwei Monate verlängert. So können Konzerte zwischen 01. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 berücksichtigt werden.
Online-Streamings: Grassroot-Konzerte, die während des verordneten Veranstaltungsverbots als Live-Streaming durchgeführt werden, können ebenso wie Konzerte vor Publikum abgerechnet werden.
Die geförderten Clubs sind verpflichtet sich an die Programmbeschreibung, an die allgemeinen Förderbedingungen und Vertragsbedingungen der Initiative Musik gGmbH und an die ANBest-P in ihrer jeweils gültigen Form zu halten.